Schwangerschaftskonfliktberatung

  • Wir bieten seit vielen Jahren Schwangerschaftskonfliktberatung im Rahmen des gesetzlichen Auftrages nach § 219 StGB an.
  • Wir arbeiten ergebnisoffen und vor allem mit der Frau, nicht gegen sie. Wir lehnen daher jede Form von Überredung, moralischer Belehrung oder Schuldzuweisung ab.
  • Unser Anliegen ist es, die ungewollt schwangere Frau bei ihrer eigenverantwortlichen Entscheidungsfindung zu unterstützen und sie zu begleiten, unabhängig davon, wie ihre Entscheidung ausfällt.
  • Wir informieren bei rechtlichen, medizinischen, finanziellen und sozialen Fragen zur Fortsetzung der Schwangerschaft und zum Schwangerschaftsabbruch.
  • Wir stellen die Beratungsbescheinigung nach § 7 Schwangerschaftskonfliktgesetz aus.
  • Zur Schwangerschaftskonfliktberatung bieten wir sehr kurzfristig innerhalb von einem Tag
    bis drei Tagen Beratungstermine an.
  • In unserer Beratungsstelle steht Ihnen ein psychologisch ausgebildetes Team mit langjähriger Erfahrung in verschiedenen Bereichen der Beratungsarbeit zur Verfügung.
  • Wir haben Schweigepflicht.
  • Die Beratung ist kostenfrei und kann auf Wunsch anonym erfolgen.